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Spielplatz Gundorf: Areal ungeeignet

Autorenbild: RedaktionRedaktion
Der Spielplatz für Gundorf kann auf dem angedachten Areal nicht errichtet werden.
Der Spielplatz für Gundorf kann auf dem angedachten Areal nicht errichtet werden.

Der Spielplatz in Gundorf kommt vorerst nicht – zumindest nicht an der bisher vorgesehenen Stelle zwischen Frankenweg und Yorck-Diebitsch-Straße (Gemarkung Gundorf, Flurstücke 68a, 73/3 (TF) und 414d (TF), darüber informiert das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig.


In der Information heißt es dazu wie folgt: "Hintergrund sind die Ergebnisse der nun vorliegenden Schadstoffuntersuchungen im Oberbodenbereich, die nach Maßgabe der Landesdirektion Sachsen (Referat Abfall, Altlast und Bodenschutz) auf der Maßnahmenfläche durchgeführt wurden. Diese haben Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch auf ca. 65% der Fläche nachgewiesen. Für die verbleibenden Flächenanteile wurden Überschreitungen der B-Werte der sächsischen Bewertungshilfen festgestellt, d.h. für diesen Bereich besteht die Besorgnis eines Gefahrenrisikos für die zukünftige Nutzergruppe.

 

Um dem Schutzgut Mensch Rechnung zu tragen, müsste auf allen unbefestigten und unversiegelten Flächen ein Bodenauftrag mit einer Mindestmächtigkeit von 50cm mit unbelastetem Oberbodenmaterial erfolgen. Diese Variante würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der zahlreichen am Standort vorhandenen Gehölzstrukturen führen, die in den Spiel- und Erlebnisraum ursprünglich mit integriert werden sollten.

 

Darüber hinaus wären hiermit erhebliche Mehrkosten verbunden, so dass von der Umsetzung der Maßnahme Abstand genommen werden soll.

 

Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer konnten in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt zwei neue Potentialstandorte in der Ortslage Gundorf herausgearbeitet werden, welche aktuell auf etwaige Nutzungskonkurrenzen geprüft werden.

 

Parallel zur Schaffung eines Spielplatzes für vorwiegend Klein- und Grundschulkinder beabsichtigt das Amt für Stadtgrün und Gewässer auf Basis der Beschlusslage der DS VII-P-10361-VSP-01 einen Ballspielsportplatz in Böhlitz-Ehrenberg zu errichten. Für dieses Vorhaben finden derzeit ebenfalls die Standortprüfungen statt."

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