Standortsuche für Streetballanlage und Spielplatz
- Redaktion
- 26. März
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Aus der Ortschaftsratssitzung Böhlitz-Ehrenberg:

Hauptthema der Ortschaftsratssitzung im März war die abgebaute Streetballanlage im Bielagarten, die aufgrund eines Defekts erfolgte und aufgrund eines Lärmschutzgutachtens nicht wieder aufgebaut werden könne, da eine Überschreitung des zulässigen Lärmpegels um 3 dB vorläge. Seitens der Stadtverwaltung waren Franziska Gläser (Abt. Freiraumentwicklung), Antje Schuhmann (Abt. Objektplanung) und Martina Münze (Abt. Projektentwicklung) vom Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) erschienen.
Im Vorfeld hatte Ortsvorsteher Denis Achtner ein Bundesverwaltungsgerichts-urteil, das zu einem ähnlich gelagerten Fall vorliegt an das Amt übersendet mit der Bitte der Prüfung der Anwendung auf den Bielagarten. Besagtes Urteil sagte aus, dass die Vorgaben Sportanlagenlärmschutzverordnung der 18. Bundeslärmschutzverordnung auf Spielplätzen nicht unmittelbar angewendet werden können. Laut Rückmeldung des Rechtsamtes könne dieses Gesetz aber nicht auf den Bielagarten angewendet werden. Achtner fragte nach, wie es denn zur Installation der Streetballanlage im Bielagarten kam, da es für die Installation eine Planung des Spielplatzes gab und die Verordnung schon damals galt. Demzufolge hätte innerhalb der Planung die Bundeslärmschutzverordnung herangezogen werden müssen und der Bau der Anlage nicht erfolgen dürfen. Hier konnte keine Aussage seitens der Verwaltung getroffen werden.
Achtner verwies danach auf den Anhang der 18. Sportanlagenlärmschutzverord-nung, in dem die Ausnahmeregelungen verzeichnet sind und nachdem die Anlage am Standort weiter bestehen könnte. Ausdrücklich seien hier auch Lärmschutzmaßnahmen abgedeckt.
Auch dieser Bestandschutz läge im Bielagarten nicht vor, da dieser nur für Bauten gelte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung erfolgt seien. Dies träfe auf den Bielagarten nicht zu. Die Stadtverwaltung halte an ihrem Vorschlag fest, andere, weniger lärmintensive Spielgeräte als Ersatz zu installierten, so zum Beispiel Calisthenics-Geräte, an denen die Jugendlichen Sport machen könnten. Hier wurde seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Nutzung durch Jugendliche infrage gestellt. In anderen Parkanlagen wurden an den Geräten nur Erwachsene gesehen, die nicht die Zielgruppe dieser Geräte auf einem Kinderspielplatz seien. Hier führte Achtner weiter aus, dass er auch gerne wieder eine Spielmöglichkeit hätte, bei der die Kinder bzw. Jugendlichen miteinander agieren können. An einem Sportgerät würde zumeist nur eine Person trainieren können. Weiter schlug er vor, dass zunächst, wie schon im Stadtratsbeschluss abgestimmt, der Bedarf an Spielmöglichkeiten in der entsprechenden Zielgruppe – also den älteren Kindern und den Jugendlichen eruiert werde. Dies könne ja parallel zur Standortsuche für einen Alternativstandort für die Streetballanlage erfolgen, denn "ohne, dass zeitnah keine alternativen Standorte im Ort gefunden werden, fällt es mir sehr schwer, den alten Standort, der ja einst legitim im Bielagarten errichtet wurde, aufzugeben.
Die Vertreterinnen der Stadtverwaltung teilten daraufhin mit, dass aktuelle zwei Standorte für die Errichtung eines Ballspielplatzes in der Prüfung seien, auf dem dann u. a. eine Streetballanlage und ein Bolzplatz untergebracht werden können. Eine Fläche läge am südlichen Ende der Südstraße, die zweite in der Nähe des Gundorfer Schlossparks. Der Stadt sei hierbei bewusst, dass die Plätze nicht so weit abgelegen sein sollten, aber dennoch die Abstände zur Wohnbebauung gegeben seien. Die weitere Standortsuche stieß bei den Anwesenden auf Zustimmung. Die Petentin der Petition "Kinder an den Ball", Jana Plewka, äußerte sich diesbezüglich, dass es das erste positive Entgegenkommen der Stadtverwaltung sei. Dem pflichte Achtner bei, bisher hatte es den Anschein, dass nach Gründen gesucht wurde, und nicht nach Lösungen. Unter der Prämisse, dass nun wirklich nach einem Alternativstandort gesucht und dieser dann auch gefunden wird, stimmten die Ortschaftsratsmitglieder für den Verwaltungsstandpunkt zur Petition.
Zum Thema Spielplätze war es das aber noch nicht. Die Stadtverwaltung hatte ja durch gültigen Ratsbeschluss die Aufgabe nach einem Standort für einen Spielplatz auf der Gemarkung Gundorf zu suchen und einen Standort zwischen Yorck-Diebitsch-Straße und Frankenweg ausgemacht. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung, dass sich auf dem angedachten Areal einst Deponie befand, wurden Bodenuntersuchungen vorgenommen, die letztendlich zu dem Ergebnis führten, dass der Boden kontaminiert ist und der Standort somit als Spielplatz ungeeignet sei. Die Stadtverwaltung suche in diesem Fall ebenfalls nach neuen Standorten für die Errichtung eines Spielplatzes auf Gundorfer Flur.
Als zweiter Punkt stand die Vorlage zur Revitalisierung des Industriegebietes Ludwig-Hupfeld-Straße auf der Tagesordnung. Hier plane die Stadtverwaltung zahlreiche Maßnahmen zur Aufwertung des Areals und das kurz-, mittel- und langfristig. So sollen Straßen im Industriegebiet, die sich in Privatbesitz und in einem äußert schlechten Zustand befinden seitens der Stadt angekauft und saniert werden. Weiterhin würden neue Grünflächen und Anpflanzungen entstehen. Der ÖPNV soll in dem Areal durch die Verlängerung der Flexastrecke und perspektivisch durch die Anbindung an die S-Bahnlinie erfolgen, um nur einige der geplanten Maßnahmen darzustellen. Der Vorlage stimmte der Ortschaftsrat einstimmig zu. Seitens der Bürger wurde bezüglich der Baumaßnahme Leipziger Straße 120 angefragt. Hier sollen sechs Mehrfamilienhäuser in Sozialbauweise mit 152 Wohneinheiten entstehen. Ortsvorsteher Achtner hat von dieser Baumaßnahme keine Kenntnis, da es sich auf Privatgelände befände und so lange die Baumaßnahmen sich dem gültigen B-Plan unterordnen auch keine Information an den Ortschaftsrat erfolge. Allerdings sei bei der Größe der Baumaßnahmen eine Auswirkung im Kindertagesstätten- und Schulbereich denkbar. Deshalb werde er um Information seitens der zuständigen Stellen in der Stadt bitten. Vielleicht könne dazu auch die Patenbürgermeisterin Vicki Felthaus zur nächsten Ortschaftsratssitzung am 10. April, ab 19.00 Uhr, ausführen.
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